MA Choreographie (maC)

Master of Arts

Alle Informationen zur Zulassung sowie die Bewerbungsanträge finden Sie hier.
Der zweijährige Masterstudiengang Choreographie (maC) bietet Studierenden den Raum zur Entwicklung und Vertiefung der eigenen künstlerischen Praxis.

Der Studiengang versteht Fragen nach Teilhabe, Zusammenarbeit und gesellschaftlicher Verantwortung als zentral für zeitgenössische Choreographie und fördert einen aktiven Dialog über sozialpolitische Themen mit den Mitteln der Choreographie.

In der Auseinandersetzung mit den Visionen, Arbeiten und Arbeitsweisen anderer Künstler*innen befragen die Studierenden eigene choreographische Strategien und das eigene Verständnis von Choreographie. Sie reflektieren ihre Praxis, entwickeln ihren künstlerischen Standpunkt weiter und lernen, ihren ästhetischen Ansatz zu vermitteln.

Die Studierenden erarbeiten regelmäßig Projekte in Kooperation mit klangzeitort, dem Institut für Neue Musik Berlin, der Biennale Land(schafft)Kunst in Neuwerder, den Potsdamer Tanztagen und verschiedenen Tanzausbildungen.

MA Choreographie (maC)

Abschluss: Master of Art (M.A.)
Studiendauer: Zwei Jahre (Vollzeit)
Unterrichtssprache: Überwiegend Deutsch, teilweise Englisch
Studienbeginn: Wintersemester 2025/26 (Oktober 2025)
Bewerbungsfrist: 1. bis 30. September 2024
Zulassungsprüfung: 1. Runde online (vrsl. Dezember 2024) und eine 2. Runde in Präsenz (vrsl. Februar 2025)
Studienplätze: 6
Dozenten*innen: Prof. Wanda Golonka (Studiengangsleiterin), Prof. Susanne Vincenz, Dr. Christiane Berger, Prof. Ingo Reulecke, Isabel Robson.

 

>> Abschlussarbeiten
Einblicke in die Abschlussarbeiten der Studierenden.

>> Kooperationen
Beispiele von studentischen Arbeiten, die in Kooperation mit unseren Partnern entstanden sind.

>> Medienchoreographie
Beispiele zum Einsatz digitaler Medien in der choreographischen Praxis.

>> Erkundungen/ Recherchen
Einblicke in praktische Recherchen und Lehrformate im Rahmen des maC Studiums.

 

Module, Bewerbung

Modul 1: Körper- und Bewegungsrecherche
Dieses Modul ermöglicht durch die Integration von somatischen Praxen und Theorien der Verkörperung ein vertiefendes Wissen über den Körper (als Konzept und als Physis). Der Körper wird dadurch Instrument der Wissensproduktion, d.h. der Produktion von Wissen durch den Körper. Auf dieser Basis werden durch Studiopraxis Strategien der Bewegungsfindung geschaffen.

Modul 2: Modelle künstlerischer Zusammenarbeit
Gegenstand des Moduls ist die Zusammenarbeit im choreographischen Arbeitsprozess. Der Fokus liegt besonders auf der Zusammenarbeit zwischen Tänzerinnen und Tänzern und Choreographinnen und Choreographen. Die Studierenden lernen unterschiedliche Formen der Zusammenarbeit kennen, erproben und reflektieren sie. Zudem lernen sie das entsprechende Fachvokabular und Grundkenntnisse, um über Video, Audio und Licht zu kommunizieren. + interdisziplinäre Zusammenarbeit

Modul 3: Komposition und dramaturgische Praxis
Das Modul erprobt und reflektiert Methoden und Strategien zwischen Improvisation und  Komposition für kreative Prozesse. Es untersucht das Verhältnis von Idee und choreographischer Arbeit.

Modul 4: Kontextualisierung choreographischer Praxis
Das Modell fokussiert sowohl auf historische als auch zeitgenössische Kontexte choreographischer Praxis in Kunst, ästhetischem Diskurs und Gesellschaft.

Modul 5: Bedingungen der Produktion
In diesem Modul setzen sich die Studierenden mit den Bedingungen choreographischen Produzierens auseinander und erlernen Fähigkeiten, um die Rahmenbedingungen für ihre choreographischen Arbeiten gestalten und Arbeitsmöglichkeiten schaffen zu können.

Modul 6: Choreographische Projekte
Das Modul erprobt und reflektiert alle Arbeitsschritte eines choreographischen Projekts, beginnend von der Projektidee bis hin zur Aufführung.
Das Modul bietet dazu die Möglichkeit, die eigene choreographische Praxis der Studierenden als Forschung zu betrachten und über Modalitäten künstlerischer Praxis anhand der eigenen Arbeit zu reflektieren.

Modul 7: Masterprojekt
Die Studierenden konzipieren, erarbeiten und präsentieren ein choreographisches Projekt und dokumentieren und reflektieren sowohl Prozess als auch Ergebnis bzw. reflektieren ein mit der praktischen Arbeit in Verbindung stehendes Thema.

Zulassungsvoraussetzungen

  • Bachelor-Abschluss oder gleichwertiger Studienabschluss an einer Universität, Fachhochschule oder Kunsthochschule im In- oder Ausland bzw. im Rahmen einer beruflichen Qualifikation erworbene Kompetenzen und Fähigkeiten, die denen eines Hochschulstudiums typischerweise entsprechen,
  • besondere künstlerische Begabung, die neben der choreographischen Begabung fundierte tänzerische Fähigkeiten erkennen lässt,
  • Präsentation eigener choreographischer Arbeiten in einem öffentlichen Aufführungskontext,
  • Kenntnis der deutschen Sprache, so dass es möglich ist, dem Unterricht zu folgen, Texte zu verstehen und selbst zu verfassen (min. Niveau B2 nach GER).
  • Alle weiteren Informationen zur Zulassung sowie die Bewerbungsanträge finden Sie auf den Seiten der Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch.

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